Nach dem am 8. September 1943 bekannt gegebenen Waffenstillstand zwischen Italien und den Alliierten weigerte sich die auf der griechischen Insel Kephalonia stationierte Division Acqui zunächst, die Waffen niederzulegen. Als die italienischen Truppen sich dann wenig später der deutschen Übermacht ergeben hatten, begann ein tagelanges Morden. Ein gegen jedes Kriegsvölkerrecht verstoßender Mordbefehl des deutschen Oberkommandos der Wehrmacht vom 18. September ordnete an, „wegen des gemeinen und verräterischen Verhaltens keine italienischen Gefangenen zu machen“. Diesem Befehl folgte die Anweisung des Befehlshabers vor Ort, „mit größter Bedenkenlosigkeit im Einzelfall vorzugehen“ – mit dem Ergebnis, dass die eingesetzte 1. Gebirgsjägerdivision die überwältigten und gefangengenommenen italienischen Soldaten in den folgenden Tagen zu Hunderten „einfach exekutierten“ – die Zahl der Opfer des Massakers beträgt ca. 5.000 Soldaten (zu den Opferzahlen siehe u.a. Klinkhammer, S. 49, Schreiber, S. 84f.).

In dem als „Geiselmordprozess“ bekannt gewordenen Verfahren gegen Wehrmachtsgeneräle 1947/1948 wurde der in Westgriechenland zuständige General Hubert Lanz wegen der von ihm befohlenen Erschießung italienischer Offiziere und der damit begangenen Kriegverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit durch das Nürnberger Militärtribunal zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde bereits 1951 begnadigt. Die später von deutschen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren (siehe dazu: Deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland) gegen andere beschuldigte Offiziere der an den Massakern beteiligten Einheit wurden unter juristisch höchst zweifelhaften Aspekten – u.a. wurde Verjährung für den Vorwurf des Totschlags angenommen, der Vorwurf eines nicht verjährenden Mordes jedoch verneint – eingestellt (Dortmund 1968, München 2006/ 2007).
Im Oktober 2013 wurde der frühere Wehrmachtssoldat Alfred Stork von einem italienischen Militärgericht in Rom wegen der Beteiligung an der Erschießung von mindestens 117 italienischen Offizieren auf Kephalonia in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Literatur / Medien:
Klinkhammer, Lutz, Zwischen Bündnis und Besatzung. Das nationalsozialistische Deutschland und die Republik von Salò 1943–1945, Tübingen 1993; Kohl, Christiane: Der Himmel war strahlend blau. Vom Wüten der Wehrmacht in Italien. Wien 2004, S. 15 ff.; Schminck-Gustavus, Christoph U.: Kephallonià 1943. Auf den Spuren eines Kriegsverbrechens. Bremen 2004; Schreiber, Gerhard: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. München 1996, S. 76 ff; de.wikipedia.org/wiki/Massaker_auf_Kefalonia; www.sueddeutsche.de/politik/massaker-an-offizieren-ex-wehrmachtssoldat-wegen-kriegsverbrechen-verurteilt-1.1798168