Gedenktafel für die Opfer von Kephalonia und Korfu in BolognaDas zu den Ionischen Inseln gehörende Kephalonia, am Ausgang des Golfs von Patras gelegen, ist – obwohl nicht-italienisches, sondern 1941 bis 1943 von Italien besetztes griechisches Territorium – ein wichtiger Gedenkort im Zusammenhang mit den deutschen Kriegsverbrechen in Italien. Nach dem am 8. September 1943 bekannt gegebenen Waffenstillstand zwischen Italien und den Alliierten weigerte sich die auf Kephalonia stationierte Division Acqui zunächst, die Waffen niederzulegen. Als die italienischen Truppen sich dann wenig später der deutschen Übermacht ergeben hatten, begann ein tagelanges Morden. Ein gegen jedes Kriegsvölkerrecht verstoßender Mordbefehl des deutschen Oberkommandos der Wehrmacht vom 18. September ordnete an, „wegen des gemeinen und verräterischen Verhaltens keine italienischen Gefangenen zu machen“. Diesem Befehl folgte die Anweisung des Befehlshabers vor Ort, „mit größter Bedenkenlosigkeit im Einzelfall vorzugehen“ – mit dem Ergebnis, dass die eingesetzte 1. Gebirgsjägerdivision die überwältigten und gefangen genommenen italienischen Soldaten zu Hunderten „einfach exekutierten“ – die Zahl der Opfer des Massakers beträgt mehr als 5.000 Soldaten.

Gerichtsverfahren nach 1945
In dem als „Geiselmordprozess“ bekannt gewordenen Verfahren gegen Wehrmachtsgeneräle 1947/1948 wurde der in Westgriechenland zuständige General Hubert Lanz wegen der von ihm befohlenen Erschießung italienischer Offiziere und der damit begangenen „Kriegverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ durch das Nürnberger Militärtribunal zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde bereits 1953 begnadigt. Die später von deutschen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren gegen andere beschuldigte Offiziere der an den Massakern beteiligten Einheit wurden unter juristisch höchst zweifelhaften Aspekten – u.a. wurde Verjährung für den Vorwurf des Totschlags angenommen, der Vorwurf eines nicht verjährenden Mordes jedoch verneint – eingestellt (Dortmund 1968,  München 2006). 
Im Oktober 2013 wurde der frühere Wehrmachtssoldat Alfred Stork von einem italienischen Militärgericht in Rom wegen der Beteiligung an der Erschießung von mindestens 117 italienischen Offizieren auf Kephalonia in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

(siehe auch: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien; Italien als Besatzungsmacht; Verbrecherische Befehle; Kurzbiografie Pampaloni, Amos)

Literatur / Medien:
Christoph U. Schminck-Gustavus: Kephallonià 1943. Auf den Spuren eines Kriegsverbrechens. Bremen 2004; Christiane Kohl: Der Himmel war strahlend blau. Vom Wüten der Wehrmacht in Italien. Wien 2004. Wien 2004, S. 15 ff.; Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. München 1996, S. 76 ff; Eberhard Rondholz: Der ungesühnte Massenmord. Konkret 11/2006; de.wikipedia.org/wiki/Massaker_auf_Kefaloniawww.sueddeutsche.de/politik/massaker-an-offizieren-ex-wehrmachtssoldat-wegen-kriegsverbrechen-verurteilt-1.1798168