Argyris Sfountouris wurde am 6. September 1940 im griechischen Ort Distomo geboren. Er überlebte als Vierjähriger das Massaker, bei dem Angehörige der 2. Kompanie des 7. SS-Panzergrenadierregiments der 4. SS-Panzer-Grenadier-Division am 10. Juni 1944 insgesamt 218 Menschen ermordeten. Zu den Opfern zählten auch Sfountouris' Eltern und 30 weitere Familienangehörige.
Nach Aufenthalt in verschiedenen Waisen- und Kinderheimen kam Argyris Sfountouris 1949 zusammen mit weiteren griechischen Waisenkindern in das Kinderdorf Pestalozzi im schweizerischen Trogen. Nach Studium in Zürich (Mathematik, Kernphysik und Astrophysik), Promotion und anschließender Arbeit als Physiklehrer arbeitete er ab 1980 als Entwicklungshelfer in Somalia, Nepal und Indonesien.
Sfountouris lebt in Zürich und Athen und setzt sich sowohl auf dem Rechtsweg als auch durch Veröffentlichungen und Auftritte wie in der ZDF-Sendung „Die Anstalt" im März 2015 unermüdlich für die Aufklärung des Massakers von Distomo und Entschädigungszahlungen für die Opfer und ihre Hinterbliebenen ein.

Entschädigungsforderungen und Prozesse
Zum 50-jährigen Jahrestag des Massakers von Distomo organisierte Sfountouris gemeinsam mit der Gemeinde Distomo in Delphi eine internationale Tagung für den Frieden, die unter dem Motto Gedenken – Trauer – Hoffnung stand. Offizielle Vertreter Deutschlands nahmen trotz mehrfacher Anfragen daran nicht teil.
Auch noch 1995 hielt die Bundesregierung das sadistische Massaker an Frauen, Männern und kleinen Kindern für eine normale Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung. In einem Schreiben an Argyris Sfountouris schrieb dazu die deutsche Botschaft Athen am 23. Januar 1995:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Vergeltungsmaßnahmen wie gegen das Dorf Distomo nicht als NS-Tat zu definieren, deren Opfer wegen ihrer Rasse, ihrer Religion oder ausdrücklicher Antihaltung geschädigt worden sind, sondern als Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung, denn sie stellten Reaktionen auf Partisanenangriffe dar" (abgedruckt in Sfountouris, S. 87).

Ein 1995 eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Livadia, in dem Sfountouris zusammen mit anderen Überlebenden und Opferangehörigen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlung forderte, war - im Gegensatz zu Klagen vor deutschen Gerichten - erfolgreich: Die Bundesrepublik wurde zur Zahlung von Entschädigung in Millionenhöhe verurteilt. Das oberste griechische Gericht bestätigte dieses Urteil, das jedoch wegen eines Verbots des griechischen Justizministers, bei dem die Bundesregierung interveniert hatte, nicht vollstreckt werden konnte. Die Kläger/innen haben deshalb auf der Grundlage der rechtkräftigen griechischen Entscheidung mit Erfolg italienische Gerichte angerufen, was nach internationalem Recht möglich ist. Gegen diese italienische Gerichtsentscheidung wiederum hat sich die Bundesregierung mit einer Klage beim Internationalen Gerichtshofes in Den Haag (IGH) mit Erfolg zur Wehr gesetzt. Der IGH erklärte im Februar 2012 die individuellen Klagen gegen die Bundesrepublik nach dem Grundsatz der sog. Staatenimmunität für unzulässig. Die Erfolgaussichten der Distomo-Kläger/innen sind trotz dieses Richterspruchs überraschend wieder gestiegen, seit der Italienische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2014 im Widerspruch zum IGH die Fortsetzung der Verfahren vor italienischen Gerichten mit der Begründung erneut erlaubte, die italienische Verfassung gewährleiste im Fall schwerer Menschenrechtverletzungen auch individuellen Rechtsschutz gegen Staaten.

Literatur / Medien:
Seibel, Patric: Ich bleibe immer der vierjährige Junge von damals. Das SS-Massaker von Distomo und der Kampf eines Überlebenden um Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 2016; Sfountouris, Aryris: Trauer um Deutschland. Reden und Aufsätze eines Überlebenden, Würzburg 2015; Ein Lied für Argyris. Ein Film von Stefan Haupt (2007): www.fontanafilm.ch/DOKFILME/argyris; "Die Anstalt" vom 31.3.2015: www.youtube.com/watch?v=LZcW8zJm9OU; de.wikipedia.org/wiki/Argyris_Sfountouris