Nach dem Waffenstillstandsabkommen wurden die Besatzungszonen durch eine Demarkationslinie getrennt. Sie wurde von den Deutschen in eine richtige Grenze ausgebaut, war 1.200 km lang und zerschnitt 13 Departements. Das behinderte Auto- und Zugverkehr, Rückkehr von „Exode-Flüchtlingen“, Überwechseln von der besetzten Zone in die „freie“ Südzone, wirtschaftlichen Austausch. Auch der Kontakt zwischen den sich bildenden Widerstandsgruppen war schwierig, sie entwickelten sich zunächst unterschiedlich und kannten sich kaum untereinander.
Die Demarkationslinie wurde streng kontrolliert, war aber nicht unüberwindbar. Illegaler Grenzübertritt wurde von den Deutschen bestraft (nicht aber von der Vichy-Regierung). Trotzdem war er – dank der Fluchthilfe-Organisationen – häufig.
Zugang und Abgang von den Norddepartements, der verbotenen Zone und Elsass und Lothringen zum Rest der besetzen Zone wurden ebenfalls kontrolliert. Längs der Atlantikküste richteten die Deutschen eine 50 km breite Zone mit Zugangs- und Aufenthaltsbeschränkungen ein (wg. Bau des Atlantikwalls); das erschwerte u.a. auch den Grenzübertritt nach Spanien.

Gedenken
In Génelard (Saône-et-Loire) besteht ein Informationszentrum/Museum: Centre d’interprétation de la ligne de démarcation, Place du Bassin, F-71420 Génelard, E-Mail: info@lignededemarcation, Internet: www.lignededemarcation.fr und www.cheminsdememoire.gouv.fr/de/genelard-aufklarungszentrum-zut-demarkationslinie (dt.)

Literatur/Medien
Petit futé. Guide des lieux de mémoire, Paris 2005, S. 45.
www.cheminsdememoire.gouv.fr/de/der-demarkationslinie-1940-1944 (dt.)