Nazi-Deutschland ließ sich Teile des Krieges und des Aufwands für die Wehrmacht etc. von den überfallenen, besetzten Ländern finanzieren. Neben der systematischen Ausplünderung Griechenlands waren die mit Zwang durchgesetzten Besatzungskosten für die deutsche Kriegswirtschaft von großer Bedeutung.
Bei den Besatzungskosten handelt es sich formell um die Finanzierung des Aufenthalts deutscher Truppen als Besatzungsmacht in den betreffenden Ländern. Dazu kommen die Finanzierung von Militärbauten und anderer kriegswichtiger Investitionen. Tatsächlich waren die Besatzungskosten nicht auf diese Zwecke begrenzt und wurden von Nazideutschland oft willkürlich festgesetzt.
Die Gesamthöhe der Besatzungskosten (der besetzten Länder) lag nach Schätzungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (1944) für den Zeitraum Juli 1940 bis September 1944 bei 84 Mrd. Reichsmark, denen 9,1 Mrd. RM an abgezwungenen „Darlehen“ an das Reich zuzurechnen wären” (Lanter, S. 104).
Über die Höhe der von Griechenland eingetriebenen Besatzungskosten liegen sehr unterschiedliche Angaben von offiziellen Stellen des Deutschen Reichs vor: zwischen 500 Millionen und 3,8 Milliarden Reichsmark; die Reichsbank schätzte im April 1945 die deutsche Reichsschuld gegenüber Griechenland auf 476 Millionen RM (Boelcke, S.110f.; Buchheim, S.141; Nessou, S. 347f.; Roth, S. 81ff.). Die Besatzungskosten mussten vorfinanziert werden; mangels Alternativen druckte die Griechische Staatsbank dafür neues Geld. Im Zusammenhang mit dem deutschen „Afrikafeldzug“ wurde die Griechische Staatsbank zusätzlich gezwungen, dem Deutschen Reich einen zahlenmäßig nicht begrenzten Kredit einzuräumen (vgl. Zwangskredit). Die Zwangszahlungen an den Aggressor waren ein Teil der wirtschaftlichen Ausbeutung Griechenlands; sie verschärften die wirtschaftliche Krise und “Hyperinflation” des Landes sowie das Elend der Bevölkerung (Hungerwinter 1941/1942).

Nach 1945
Besatzungskosten zählen zu den nach Kriegsende vom Verlierer zu leistenden Reparationen. Die griechischen Regierungen haben wiederholt entsprechende Leistungen Deutschlands eingefordert, erstmals 1945. Die Bundesregierung aber verweigerte und verweigert Griechenland kategorisch bis heute jeglichen Ausgleich für die aufgezwungenen Besatzungskosten sowie die Rückzahlung des Zwangskredits – unter Hinweis auf das Londoner Schuldenabkommen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag und die abgelaufene Zeit (vgl. Reparationen).

Literatur/Medien: 
Boelcke, Willi A.: Die Kosten von Hitlers Krieg. Kriegsfinanzierung und finanzielles Kriegserbe in Deutschland 1933-1948, Paderborn 1985; Buchheim, Christoph: Die besetzten Länder im Dienste der deutschen Kriegswirtschaft während des Zweiten Weltkriegs. Ein Bericht der Forschungsstelle für Wehrwirtschaft, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 34 (1986), S.117ff., 141; Eichholtz, Dietrich: Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft; Band 1 (1939-1941), Berlin 1984; Band 2 (1941-1943), Berlin 1985; Band 3 (1943-1945), Berlin 1996; Lanter, Max: Die Finanzierung des Krieges. Quellen, Methoden und Lösungen seit dem Mittelalter bis Ende des Zweiten Weltkrieges 1939-1945, Luzern 1950; Nessou, Anestis: Griechenland 1941–1944. Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung – eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2015; Roth, Karl-Heinz: Griechenland am Abgrund. Die deutsche Reparationsschuld, Hamburg 2015