Alle Besatzungskosten im besetzten Griechenland waren – wie in den anderen von Nazi-Deutschland okkupierten Ländern – einschließlich Versorgung der Besatzungsarmee und -verwaltung vom griechischen Staat zu tragen. Dies legte ein Vertrag vom 14. März 1942 zwischen der griechischen Kollaborationsregierung und den Besatzungsmächten Deutschland und Italien fest. In diesem Vertrag wurde Griechenland speziell zugunsten Deutschlands verpflichtet, auch die über die Anfangssumme (750 Mio Drachmen) hinausgehenden Kosten der Besatzung zu finanzieren. Diese Kosten stiegen nicht zuletzt wegen Truppenverstärkungen und Marinefestungsbauten, die im Hinblick auf die Kriegsführung im östlichen Mittelmeerraum und in Nordafrika (Afrikafeldzug) in den Jahren 1942/1943 immer weiter. Zu Abdeckung dieser immensen Zusatzkosten wurde Griechenland in dem Abkommen vom März 1942 ein Deutschland zu gewährendes Darlehen „ohne Kreditlinie“ aufgezwungen. Die Kreditsumme dieses Zwangsdarlehens (auch: „Zwangsanleihe") erreichte nach deutschen Berechnungen von April 1945 mindestens die Höhe von 476 Millionen Reichsmark. Der Zwangskredit wurde vom Reichsfinanzministerium als zurückzuzahlendes Guthaben geführt und noch während der Besatzungszeit bis Oktober 1944 in ersten Raten auch getilgt. Dieses völkerrechtlich bindende Abkommen war von Deutschland somit ausdrücklich anerkannt. Die Bundesrepublik als völkerrechtlicher Nachfolgestaat Nazi-Deutschlands lehnt jedoch eine Rückzahlung dieses Kredits ab und wiederholt in diesem Zusammenhang unter Verweis auf die Pauschalzahlung in den 1960er-Jahren und auf ihre Interpretation des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 1990 (Stichworte Reparationen, Entschädigung für Verbrechen an der Zivilbevölkerung) ihr Gesamtargument, es sei „alles erledigt“. Gerade dies aber hält der Historiker Hagen Fleischer, dem „zweifellos besten Kenner der gesamten Materie“ (Nessou 2012), der die Vertragsdokumente zu dem vereinbarten Zwangskredit im Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes entdeckt hat, für abwegig und nennt es einen „absurden Zustand“, dass deutsche Bundesregierungen selbst vom NS-Regime anerkannte Schulden bis heute ignorieren und bestreiten.
Literatur / Medien:
Nessou, Anestis: Griechenland 1941 – 1944, Göttingen 2009, S. 332 ff.; ders.: Alles erledigt? Die Frage griechischer Reparationsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland, in: Blume, Horst Dieter / Lienau, Cay (Hg.): Choregia, Münstersche Griechenland-Studien 10, Münster 2012, S. 110 ff.; Roth, Karl Heinz: Griechenland am Abgrund. Die deutsche Reparationsschuld, Hamburg 2015; Antwort der Bundesregierung vom 26. Mai 2006 auf eine Kleine Anfrage u.a. der Fraktion Die Linke, AZ.: V B 2 – O 1266/06/0006; Fleischer, Hagen:„Wenn ihr euch erinnert, können wir vergessen“ (17. März 2015), in: www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/griechenland/177895/deutsche-besatzungszeit; ders.: Schuld und Schulden, in: Süddeutsche Zeitung 26. März 2015;