Während der Besetzung Italiens zwischen September 1943 und Mai 1945 haben Angehörige der Wehrmacht und der SS eine Vielzahl von Kriegverbrechen begangen, denen Abertausende von Militärinternierten oder Kriegsgefangene, Deportierte und italienischen Zivilpersonen zum Opfer gefallen sind.

Nach der Haager Landkriegsordnung (1907) dürfen Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele gerichtet werden, Angriffe gegen Zivilpersonen und deren Eigentum sind verboten. Die Genfer Konvention von 1929 gebietet die „menschliche  Behandlung von Kriegsgefangenen“. Gegen diese auch von Deutschland unterzeichneten Grundnormen des sog. Kriegsvölker-rechts verstieß die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg auch in Italien tausendfach nicht nur in ungezählten Einzelfällen, sondern grundsätzlich durch Erteilung und Befolgung verbrecherischer Befehle. Beispiele der meist mit unfassbarer Grausamkeit verübten Kriegverbrechen: Avasinis, Bettola, Civitella Val di Chiana, Figline, Fucecchio, Kephalonia, Marzabotto, Sant'Anna di Stazzema; Vallucciole, Vinca.

Internationale Gerichtsprozesse
Nach 1945 kam es – abgesehen von dem Nürnberger Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof (1946/47) – auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 10 des Alliierten Kontrollrates (KRG) vom 20. Dezember 1945 zu einer Reihe von Prozessen vor Alliierten Militärgerichten, in denen Angehörige der Wehrmacht und der SS verurteilt wurden. Die Ermächtigung deutscher Gerichte zu Strafverfahren wurde von den Alliierten unterschiedlich gehandhabt. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges wurde das KRG ab 1951 nicht mehr angewendet, mit alliierter Zustimmung 1956 durch Bundesgesetz förmlich sogar aufgehoben.

Gegen Generaloberst Eberhard von Mackensen und den ehemaligen Stadtkommandanten von Rom, Kurt Mälzer, verhängte ein britisches Militärgericht 1947 Todesurteile im Zusammenhang mit dem Massenmord in den Ardeatinischen Höhlen von März 1944, an dem auch die später verurteilten SS-Offiziere Herbert Kappler und Erich Priebke beteiligt waren. Albert Kesselring, Oberbefehlshaber der Wehrmacht in Italien ab November 1943, wurde 1947 ebenfalls von einem britischen Militärgericht zum Tod verurteilt. Die Todesstrafen wurden in Haftstrafen umgewandelt, später erfolgten vorzeitige Entlassungen. Wegen Kriegsverbrechen stand auch Max Simon 1947 vor einem britischen Militärgericht in Padua und Walter Reder 1951 in Bologna vor einem italienischen Militärgericht; beide SS-Führer wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, jedoch vorzeitig aus der Haft entlassen.

Verfahren vor deutschen Gerichten
Ermittlungen der deutschen Justiz gegen Wehrmachts- und SS-Offiziere wurden daraufhin eingestellt. Der Straftatbestand Totschlag verjährte 1960, 15 Jahre nach Kriegsende. Kein Wehrmachts- oder SS-Offizier wurde wegen bekannt gewordener Kriegsverbrechen von einem deutschen Gericht verurteilt – mit zwei späten Ausnahmen: Im Jahre 2002 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer Friedrich Engel vom Landgericht Hamburg wegen 249-fachen Mordes an Geiseln verurteilt (vgl. Ligurien, Turchino-Pass). Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof 2004 wieder aufgehoben, weil das Mordmerkmal „Grausamkeit“ nicht nachgewiesen sei. 2008 wurde der ehemalige Gebirgsjägeroffizier Josef Scheungraber vom Landgericht München wegen 10-fachen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt (vgl. Toskana, Falzano di Cortona). Im Oktober 2012 stellten die Staatsanwaltschaft Stuttgart das 2002 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen 17 ehemalige SS-Angehörige, die im Verdacht standen, am Massaker in Sant'Anna di Stazzema als Mörder oder Mordgehilfen beteiligt gewesen zu ein, mit der Begründung ein, den Beschuldigten seien keine gesetzlichen Merkmale des Mordvorwurfs (z.B. Heimtücke) nachweisbar. Im Gegensatz zu Italien, wo das Militärgericht La Spezia zwar neun der Beschuldigten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, bleibt die Ermordung von 560 Menschen im Bereich der deutschen Strafjustiz ungesühnt. (Christiane Kohl, Süddeutsche Zeitung 2./3. Oktober 2012)

Verfahren vor italienischen Gerichten
Mitte der 1990er Jahre wurden in Italien Hunderte unerledigter Ermittlungsakten zu deutschen (und italienischen) Kriegsverbrechen entdeckt, die dreißig Jahre zuvor „vorläufig archiviert“ worden waren (vgl. „Schrank der Schande“). Italienische Militärgerichte haben seither in zahlreichen Strafverfahren noch lebende ehemalige Wehrmachtsangehörige in Abwesenheit der Angeklagten verurteilt (die deutsche Verfassung verbietet die Auslieferung von Staatsangehörigen). So bestrafte im Juli 2011 ein Militärgericht in Verona neun ehemalige Angehörige der Fallschirmjäger-Division „Hermann Göring“ wegen Beteiligung an Massakern in mehr als 14 norditalienischen Ortschaften zwischen März und Mai 1944, bei denen ungefähr 400 Zivilisten getötet worden sind, in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. Die Verurteilung zu Entschädigung, zu der die Bundesrepublik Deutschland von italienischen Gerichten verurteilt wurde, hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Februar 2012 für unzulässig erklärt. Diesem Urteil widersprach das italienische Verfassungsgericht im Oktober 2014 und erklärte individuelle Klagen von NS-Opfern vor inländischen Gerichten zu zulässig (s. Sachstichwort "Entschädigung").
 
Literatur / Medien:
Wette, Wolfram: Die Wehrmacht. Feindbilder, Vernichtungskrieg, Legenden. Frankfurt 2002; ders., Ueberschär, Gerhard R. (Hg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert. Darmstadt 2001; Gerd R. Ueberschär: Orte des Grauens. Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Darmstadt 2003,Schreiber, Gerhard: Deutsche Kriegsverbrechen. Täter, Opfer, Strafverfolgung. München 1996; S. 39 ff., S. 150 f.; Andrae, Friedrich: Auch gegen Frauen und Kinder. Der Krieg der deutschen Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in Italien 1943-1945, München- Zürich 1995, S. 233 ff.; Lingen, Kerstin von: Kesselrings letzte Schlacht. Kriegsverbrecherprozesse, Vergangenheitspolitik und Wiederbewaffnung: der Fall Kesselring, Paderborn 2004; de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Kriegsverbrechen_in_Italien; campidisterminio.altervista.org/  (mit den wichtigsten Orten der Massaker, der deutschen Arbeits- und Vernichtungslager und Täterbiographien) 
www.wsws.org/de/articles/2004/sep2004/ita1-s03.shtml
www.wsws.org/de/articles/2004/sep2004/ita2-s07.shtml
web.tiscali.it/celatag/versionetestuale/asstoriaanfim.htm
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www.resistenza.de/index.php/kriegsverbrechen
www.seemoz.de/kultur/die-geige-aus-cervarolo/
resistenza.de/uebersicht-massaker-in-italien (Übersicht über die Kriegsverbrechen in Italien)
www.radiondadurto.org/2012/10/02/la-germania-archivia-il-massacro-di-s-anna-di-stazzema-del-1944/
www.spiegel.de/spiegel/print/d-46409231.html
toscano27.wordpress.com/stragi-nazifasciste-in-italia-i%C2%B0/stragi-nazifasciste-in-italia-ii%C2%B0/