Das italienische Verfassungsgericht hat es am 23. Oktober 2014 im Gegensatz zu einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom Februar 2012 für zulässig erklärt, dass individuelle Opfer deutscher Kriegsverbrechen vor italienischen Gerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen Entschädigung erheben können (Bericht “Süddeutsche Zeitung“ und anderer Medien am 24. Oktober). Mehr dazu s. Sachstichwort „Entschädigung“.