Mit „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“ vom 6. Juni 1941 bereitete die Oberste Heeresleitung die Erschießung aller politischen Kommissare der Roten Armee vor. Wenige Wochen nach dem Überfall auf die Sowjetunion wurden diese Richtlinien in Abstimmung mit der SS so erweitert, dass alle sowjetischen Funktionsträger betroffen waren. Sie wurden im Einvernehmen mit der für die Gefangenenlager zuständigen Wehrmacht von SS-Kommandos ausgesondert, beiseite geschafft und ermordet. Nach neuen Forschungen wurden auf der Basis des Kommissarbefehls ungefähr 10.000 Gefangene und 80.000 besonders herausgefilterte jüdische Soldaten der Roten Armee umgebracht. Neben der geplanten Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten und neben dem Hungerplan stellte der Kommissarbefehl einen weiteren, bereits im Voraus gefassten Massenmordplan dar; er sollte den Zusammenbruch des sowjetischen Staates durch Beseitigung der staatlichen und militärischen Führungsschicht und der Kommunistischen Partei beschleunigen.
Literatur / Medien
Dieckmann 2011, Bd. 1, S. 214f.; Enzyklopädie des Nationalsozialismus (Stichwort Kommissarbefehl), hrsg. von Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß, München 2007; Römer, Felix: Der Kommissarbefehl. Wehrmacht und NS-Verbrechen an der Ostfront 1941/42, Paderborn 2008; Ueberschär, Gerd R. / Wette, Wolfram (Hg.): Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion. "Unternehmen Barbarossa" 1941, Frankfurt/M. 1991
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarbefehl
http://YadVashem/Jüdische Soldaten in den Armeen der Alliierten
http://InterviewNeuzeit/FelixRömer/Kommissarbefehl.mp3