Alexander Löhr, geboren am 20. Mai 1885 in Turnu Severin (Walachei/ Rumänien), war ein österreichischer Offizier in der k.u.k. Armee und im Bundesheer der Ersten Republik, wo er unter äußerster Geheimhaltung am illegalen Wiederaufbau der österreichischen Luftstreitkräfte beteiligt war. Nach dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich wurde Löhr in die Wehrmacht übernommen, zum Befehlshaber des Luftwaffenkommandos Österreich und zum General der Flieger befördert. Löhr befehligte während des Überfalls auf Polen die Luftflotte 4, die Luftangriffe auf Warschau flog. Unter Löhrs Kommando fand am 6. und 7. April 1941 der Luftangriff auf die offene Stadt Belgrad statt, bei dem tausende Menschen ums Leben kamen.
Löhr war zusammen mit General Kurt Student an der Planung der Luftlandeschlacht um Kreta (Operation Merkur) im Mai 1941 beteiligt und wurde danach an der Ostfront eingesetzt.
Mittlerweile Generaloberst, übernahm Alexander Löhr am 1. August 1942 als Nachfolger von Generalfeldmarschall Wilhelm List die Position des Wehrmachtsbefehlshabers im Südosten (WBSO, ab 1943 umbenannt in Oberbefehlshaber im Südosten, OBSO). Damit übte er - neben den militärischen Aufgaben - in Griechenland durch die ihm unterstellten Territorialbefehlshaber Saloniki-Ägäis und Südgriechenland, über deren Verwaltungstätigkeit er die Aufsicht führte, die vollziehende Gewalt aus. Anfang August 1943 wurde diese Position mit Generalfeldmarschall Maximilian von Weichs besetzt; Löhr wurde sein Stellvertreter und behielt den Oberbefehl über die Heeresgruppe E, die nach dem Kriegsaustritt des vormaligen „Achsen-Partners“ Italien am 8. September 1943 ganz Griechenland besetzt hielt.
Löhr erließ eine Vielzahl verbrecherischer Befehle. So gab er im März 1942 seine Richtlinien zur Bekämpfung der Aufständischen heraus, die die Besatzungstruppen in der Anwendung von Geiselnahmen bestärkte und Keitels „Sühnequoten" von mindestens 1:50 bei Geiselerschießungen aufgriff: „Keine Gefühlsduselei! Es ist besser, daß 50 Verdächtige liquidiert werden, als daß ein deutscher Soldat zugrunde geht. [...] Gefangene Aufständische sind grundsätzlich zu erhängen oder zu erschießen, ebenso jeder, der sich in ihrem Gefolge befindet oder sie unterstützt oder sie unterstützt hat. [...] Ortschaften, in deren Nähe Überfalle, Zerstörungen, Sprengungen oder sonstige Sabotageakte stattgefunden haben [...] sind zu zerstören [...] Gelingt es nicht, die irgendwie am Aufstand Beteiligten selbst zu stellen oder ihrer habhaft zu werden, so können Vergeltungsmaßnahmen allgemeiner Art geboten sein, z.B. Erschießen der männlichen Einwohner aus den nächstliegenden Ortschafen nach einem bestimmten Verhältnis" (zit. nach Nessou, S. 190).
Im Rahmen des Auftrags zur vollständigen Vernichtung des griechischen Widerstands erließ Löhr am 10. August 1943 einen Grundsatzbefehl zur Durchführung von „Säuberungs- und Sühneunternehmen": „[...] Sühnemaßnahmen sind mit härtesten Mitteln durchzuführen, wenn eine feindliche Haltung der Bevölkerung vorliegt. In bandenverseuchten Gebieten [...] bleibt die Festnahme der Bevölkerung ein erfolgreiches Mittel der Abschreckung. Darüber hinaus kann es notwendig sein, daß die gesamte männl. Bevölkerung, soweit sie nicht wegen Teilnahme oder Unterstützung der Banden zu erschießen oder zu erhängen und soweit sie arbeitsfähig ist, erfasst und den Gefangenensammelstellen zum Weitertransport ins Reich zugeführt wird.[...] In den für die Kampfführung besonders wichtigen Gebieten sind die männlichen Einwohner von 15-60 Jahren zu evakuieren. Sie sind in bewachten Arbeitslagern zusammenzufassen bzw. soweit arbeitsfähig, ins Reich abzuführen" (zit. nach Nessou, S. 207).
Auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht sollten alle italienischen Soldaten, die sich nach dem Kriegsaustritt Italiens der Entwaffnung widersetzten, sofort erschossen werden. Auf Grund dieses Befehls ließen Generaloberst Löhr und General Hubert Lanz auf den Inseln Kephalonia und Korfu über 5.000 italienische Soldaten und Offiziere ermorden.

Bei Kriegsende wurde Löhr nach der Kapitulation der Heeresgruppe E von den Briten an Jugoslawien ausgeliefert. Der Prozess gegen ihn fand vom 5. bis 16. Februar 1947 vor dem Militärgerichtshof der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien statt: Wegen der ohne Kriegserklärung befohlenen Bombardierung Belgrads wurde Löhr zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 26. Februar 1947 vollstreckt.

Literatur / Medien:
Fleischer, Hagen: Deutsche „Ordnung“ in Griechenland, in: Droulia u. ders. (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta, S. 151-223; Nessou, Anestis: Griechenland 1941-1944, Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung - eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2009; de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Löhr